Lehrveranstaltungsevaluation

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Rechtliche Grundlage

Nach dem Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg (LHG BW), §5 Evaluation Abs. 2 sind die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg dazu verpflichtet, regelmäßig Eigenevaluationen zur Bewertung der Erfüllung ihrer Aufgaben vorzunehmen. Die Hochschule Offenburg führt Evaluationen im Bereich Lehre, Studium und Weiterbildung nach Maßgabe der Evaluationsordnung für die Lehre der Hochschule Offenburg vom 01.07.2009 durch.

Die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Lehrveranstaltungsevaluation (LV-Evaluation) sind für alle Fakultäten in der Evaluationsordnung festgelegt. Für die Fakultät EMI findet in Ergänzung dazu das Konzept zur Verbesserung der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Studiengängen der Fakultät E+I vom 12.10.2017 Anwendung.

Nach dem Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg, § 5 Evaluation und entsprechend der Evaluationsordnung §2 Abs. 2 sind die betroffenen Mitglieder und Angehörigen der Hochschule zur Mitwirkung an Evaluationsverfahren zur Qualitätssicherung von Lehre und Studium verpflichtet.